top of page

Förderung Hausarztfamulatur im ländlichen Bereich



Im Jahre 2013 wurde die Wahlfamulatur abgeschafft und an ihre Stelle die Pflichtfamulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung eingeführt. Die Hausarztfamulatur Famulatur beträgt 4 Wochen und muss bei einem allgemeinmedizinischen Ausbilder durchgeführt werden. Dadurch sollen die Medizinstudenten die Freude an der Allgemeinmedizin entdecken.


Wo kann die Hausarztfamulatur durchgeführt werden?


Die Famulatur wird in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung durchgeführt. Hierzu zählen Hausarzt- bzw. Allgemeinarztpraxen, Kinderarztpraxen und Internistische Praxen ohne einen bestimmten internistischen Schwerpunkt.

Diese Ausbilder müssen vom jeweiligen Landesprüfungsamt erst einmal als solche anerkannt werden. Dies sollte in den allermeisten Fällen reine Formsache sein. Am besten erkundigt man sich vor Antritt der Famulatur, wie das jeweilige Landesprüfungsamt die Zulassung der Ausbilder regelt. Die Hausarztfamulatur muss in Deutschland absolviert werden.


Dauer der Hausarztfamulatur


Die Hausarztfamulatur muss an 30 zusammenhängenden Tagen absolviert werden, sie darf also nicht unterbrochen werden. In manchen Bundesländern ist es möglich, die Famulatur in Intervalle zu je 15 Tagen zu splitten. Die Infos hierzu gibt es bei jeweiligen Landesprüfungsamt.

Wer kann gefördert werden ?

Alle Studierenden der medizinischen Universitäten/Fakultäten in Deutschland, die eine Famulatur im Bereich Allgemeinmedizin beginnen und einen Famulaturplatz in einer Hausarztpraxis, die ihren Hauptsitz in Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner, erhalten haben und denen durch die Absolvierung der Famulatur nachweisbar zusätzliche Kosten (Fahrt- oder Wohnkosten) entstehen, können während der Dauer der Famulatur im Bereich der Allgemeinmedizin eine finanzielle Förderung in Höhe der nachgewiesen tatsächlichen Kosten, bis maximal zu 200,00 Euro beantragen. Die Höhe der Zuschüsse für die Fahrt- oder Wohnkosten richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Einzelfahrscheine, Wochen- oder Monatsfahrkarte) sowie bei Nutzung des eigenen Fahrzeuges nach den Entfernungskilometern (kürzeste Strecke; 0,50 Euro/km) zwischen Wohnort und Hausarztpraxis; die Zuschüsse für die Wohnkosten richten sich nach tatsächlich angefallenen Kosten. Die einzelnen Nachweise ergeben sich aus den Förderanträgen.


 

Downloads


Alle Förderbedingungen im Detail finden Sie hier in den Förderkonditionen

Foerderkonditionen_Blockpraktikum_Famulatur_final_231030
.pdf
Download PDF • 123KB

Förderantrag Blockpraktikum Famulatur

Foerderantrag_Blockpraktikum_Famulatur_final_231030
.pdf
Download PDF • 131KB


bottom of page